ERAM · Investment

Mitinvestieren mit ERAM.

Reales Eigentum an geprüften Projekt-SPVs. Reines Eigenkapitalmodell — keine Verschuldung. Dividenden werden anteilig zu Ihrem Aktienbestand ausgeschüttet. Ab einer Mindestbeteiligung von €1.000 (Retail) zum Nennwert von €100 je Aktie der Klasse B. Onboarding und Zeichnung erfolgen über unser dediziertes Investorenportal.

Investorenportal
So funktioniert es

Ein klarer Weg vom Interesse zum Eigentum.

01

Im Portal registrieren

Erstellen Sie ein Konto im Investorenportal. Legen Sie Ihr Investorenprofil an und bestätigen Sie die Risikohinweise.

02

KYC und AML abschliessen

Identitätsprüfung, Mittelherkunftsnachweis und Bestätigung als qualifizierter Investor — nach EU-Standards.

03

Prüfen und zeichnen

Zugriff auf das Informationsmemorandum des Projekts, die Finanzkennzahlen und den Wasserfall. Zeichnungsvereinbarung digital unterzeichnen.

04

Halten und Dividenden erhalten

Anteilige Dividenden gemäss Projektwasserfall, sobald die SPV Erträge erwirtschaftet und beim Exit.

Investmentstruktur

Das bankfähige
Modell hinter
jedem Projekt.

Jedes ERAM-Projekt wird unter einem strikt reinen Eigenkapitalrahmen initiiert, strukturiert und umgesetzt. Auf Holding- und SPV-Ebene gibt es keine vorrangigen Bankkredite, kein Mezzanine, keine Brückenfinanzierung und keinerlei sonstige verzinsliche Fremdfinanzierung. Das Projektkapital stammt von ERAM (Sponsoreneigenkapital) und von qualifizierten Mitinvestoren, die Aktien der Projekt-SPV zeichnen.

Das Modell folgt einem zweispurigen Konzept: Eigenkapital-Mitinvestoren auf SPV-Ebene und Endkäufer unter notariell beurkundeten Kaufverträgen — beide innerhalb desselben Projekts, rechtlich und operativ separiert.

Dreistufige Architektur

Kapitalstruktur — reines Eigenkapital

Anzahlungen der Käufer leisten während der Bauphase zusätzliches Betriebskapital auf Basis der Kaufverträge und abgegrenzten Konten. Anzahlungen stellen kein Eigenkapital dar und begründen keine Aktionärsrechte.

Dual-Class-Aktienstruktur

Wirtschaftliches Eigentum und Governance-Kontrolle werden getrennt gestaltet. Die wirtschaftlichen Rechte sind anteilig zum eingebrachten Kapital und über die Klassen hinweg identisch. Die Stimmrechte sind differenziert, um die operative Sponsorenkontrolle zu sichern.

Klasse A — Sponsor
10 Stimmen pro Aktie
  • Inhaber: ERAM Real Estate Sh.P.K.
  • Nennwert: €100 pro Aktie
  • Stimmrecht: 10:1
  • Wirtschaftliche Rechte: anteilig zum Kapital
  • Übertragung: beschränkt; Hauptversammlungsbeschluss
Klasse B — Mitinvestor
1 Stimme pro Aktie
  • Inhaber: qualifizierte Mitinvestoren
  • Nennwert: €100 pro Aktie
  • Stimmrecht: 1:1
  • Wirtschaftliche Rechte: anteilig zum Kapital
  • Übertragung: 24-monatige Sperrfrist · ROFR · Drag-along

Mindestzeichnung

Sponsor Control Architecture — sieben Ebenen

Wirtschaftliches Eigentum ist eine Kapitalkennzahl, keine Governance-Kennzahl. ERAM hält 20–30% des wirtschaftlichen Eigenkapitals und behält die vollständige operative Kontrolle über eine mehrschichtige rechtliche Architektur. Die Kontrollarchitektur wird im Informationsmemorandum jedes Projekts vollständig offengelegt, damit Mitinvestoren mit voller Transparenz zeichnen können.

01
Dual-Class-Aktienstruktur
Klasse A (ERAM) verleiht 10 Stimmen pro Aktie; Klasse B (Mitinvestoren) verleiht 1. Bei einem Sponsorenanteil von 25% ergibt dies rund 76,9% der Stimmen für den Sponsor.
02
Sponsorbestimmte Mehrheit im Verwaltungsrat
Standardbesetzung des Verwaltungsrats: drei ERAM-Mitglieder, ein Investorenvertreter, ein unabhängiges nicht-exekutives Mitglied, das einvernehmlich bestellt wird. Die Statuten sichern die Mehrheitsbestellung ERAM zu, unabhängig von der Eigenkapitalquote.
03
Geschäftsführer statutarisch verankert
ERAM (oder eine von ERAM benannte Person) wird unmittelbar in den Statuten zum Geschäftsführer bestellt. Die Abberufung erfordert eine 90%-Supermehrheit oder ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
04
Langfristiges Sponsor-Services-Agreement
Laufzeit über die Projektlaufzeit, umfasst Entwicklungsmanagement, Marketing, Vertriebskoordination, Asset Management und Reporting. Kündigung nur aus wichtigem, nicht behobenem Grund; Streitigkeiten werden einer institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit zugewiesen.
05
Goldene Aktie mit Vetorechten
Veto in Grundsatzangelegenheiten: Abberufung des Sponsors, Wechsel des Geschäftsführers, Verkauf unterhalb des Mindestpreises, Änderung des Geschäftsgegenstands, Auflösung vor Fertigstellung, Verwässerung des Sponsorenanteils unter 20%.
06
Übertragungsbeschränkungen für Klasse B
24-monatige Sperrfrist. Vorkaufsrecht (Right of First Refusal) zugunsten von ERAM bei jeder Folgeübertragung. Drag-along-Recht zugunsten von ERAM beim Exit. Keine Umwandlung der Aktienklasse ohne Supermehrheitsbeschluss.
07
Marke und geistiges Eigentum bei der Holding
Die Marke ERAM, die Technologieplattform, das Investorenportal und die proprietären Prozesse verbleiben im Eigentum der Holding. Jede SPV nutzt sie unter Lizenz, die bei Beendigung des Sponsor-Services-Agreement erlischt.

Ausschüttungswasserfall — reines Eigenkapital

Ohne Fremdkapital auf SPV-Ebene ist der Wasserfall vereinfacht. Sämtliche Erlöse aus dem Verkauf der Einheiten, Nebenerträge und Restveräusserungen werden in dieser Reihenfolge verwendet. Die Ausschüttungen erfolgen anteilig zwischen Klasse A und Klasse B nach eingebrachtem Kapital, mit Ausnahme der oberen Stufen, in denen die Sponsoren-Promote-Komponente an Klasse A geht.

1. Betriebskosten und Steuern der SPV.
2. Dotierung oder Wiederauffüllung der Kontingenzrücklage gemäss Aktionärsvereinbarung.
3. Rückzahlung des gezeichneten Kapitals an alle Aktionäre, anteilig über Klasse A und Klasse B.
4. Bevorzugte Rendite (Preferred Return) an alle Aktionäre anteilig. Referenzbandbreite: 8–10% p.a., projektbezogen kalibriert.
5. Sponsoren-Catch-up bis zur Parität mit der Preferred-Return-Stufe.
6. Gewinnaufteilung (Promote) der verbleibenden Erlöse. Referenzbandbreite: 70–80% an die Investoren bis zu einer definierten Renditeschwelle, danach eine zugunsten des Sponsors neu gewichtete Aufteilung.

Referenzkonditionen

Kapitalmodell
Reines Eigenkapital
Nennwert pro Aktie
€100
Mitinvestor-Klasse
Klasse B
Mindestbeteiligung
€1.000 (Retail)
Preferred Return
8–10% p.a.
Sperrfrist
24 Monate
Berichtszyklus
Quartalsweise
Gesetzliche Prüfung
Jährlich

Die Referenzkonditionen gelten für die gesamte Pipeline. Projektspezifische Eckwerte (Gesamtaktienzahl, Gesamtkapital, Ziel-IRR, Ziel-Equity-Multiple, Haltedauer) werden je Projekt festgelegt und im Informationsmemorandum auf dem Investorenportal vor Eröffnung der Zeichnung offengelegt. Risikohinweise lesen.

Indikativer Rechner

Schätzen Sie Ihren Anteil und Ihre projizierte Rendite.

Wählen Sie ein Pipeline-Projekt, legen Sie Ihre Beteiligungshöhe fest und sehen Sie indikative Eigentumsanteile, den projizierten Exit-Wert und den projizierten Gewinn. Alle Zahlen sind indikativ und beruhen auf Annahmen der Konzeptphase — sie sind keine Renditegarantie.

€1.000 Min. Gesamtkapital
Projizierte Rendite
€0
Projekt
Aktienpreis
Gehaltene Aktien
Eigentumsanteil %
Indikative IRR
Haltedauer
Investition
Projizierter Gewinn
Nur indikativ. Annahmen der Konzeptphase. Kein Angebot, keine Garantie. Kapital ist gefährdet. Endgültige Konditionen im Informationsmemorandum des Projekts.
FAQ

Fragen, die Investoren stellen.

Wer ist berechtigt, mitzuinvestieren?

Die Berechtigung richtet sich nach unserem KYC- und Qualifizierter-Investor-Rahmen, der sich an der EU-Praxis orientiert. Das Onboarding erfolgt im Investorenportal.

Wie werden Dividenden ausgeschüttet?

Jede Projekt-SPV veröffentlicht vor der Zeichnung einen Ausschüttungswasserfall. Dividenden werden anteilig zu Ihrem Aktienbestand aus dem ausschüttungsfähigen Netto-Cashflow gezahlt.

Wie hoch ist die Mindestbeteiligung?

€1.000 pro Projekt für Retail-Investoren (10 Aktien der Klasse B zum Nennwert von €100). €2.500 für das Standard-Investorensegment (25 Aktien). €10.000+ für Sophisticated- und institutionelle Investoren (100+ Aktien). Die Gesamtaktienzahl und der Gesamtkapitalbetrag werden je Projekt zur Eröffnung der Zeichnung festgelegt.

Ist mein Kapital gefährdet?

Ja. Immobilieninvestitionen sind mit Entwicklungs-, Bau-, Markt-, regulatorischen und Liquiditätsrisiken verbunden. Die vollständigen Risikofaktoren sind im Informationsmemorandum jedes Projekts dargelegt.

Kann ich vor Ende der Haltedauer aussteigen?

Aktien an Projekt-SPVs sind illiquide und sind zum Halten bis zum Projektexit vorgesehen. Ein Sekundärübertragungsmechanismus kann nach Ermessen von ERAM und im Rahmen des geltenden Rechts angeboten werden.

Bereit zum Mitinvestieren

Bauen Sie
mit uns.

Beantragen Sie Investorenzugang, absolvieren Sie das KYC-Onboarding im Investorenportal und zeichnen Sie das nächste Projekt, das zu Ihrem Profil passt. Die Mindestbeteiligung im Retail-Segment beträgt €1.000.

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Eine Investition in Immobilien-Projekt-SPVs unterliegt einem Kapitalrisiko. Lesen Sie die Risikohinweise vor der Zeichnung.